Beratung im Internationalen Steuerrecht
Internationale Steuerpraxis ist sehr komplex. St. Publius lädt Interessierten und Mandanten ein sich mit der Thematik intensiver zu beschäftigen. Das Wissen kann zusammen mit St. Publius Lösungen direkt in die Praxis umgesetzt werden. Die 1-Tages-Seminare werden von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in verschiedenen Städten durchgeführt. Für Mandanten übernimmt St. Publius die einen Großteil der Seminarkosten.
Grundlagen-Tagesseminar
INHALTE
- Aktuelle Entwicklungen bei der Entstrickungsbesteuerung
• Neue Betriebsstätten-gewinnaufteilungsverordnung
• Steuerprobleme und Gestaltungsmöglichkeiten bei ausländischen Ferienhäusern
• Sachstand Auslandsverluste
• Anti-Treaty-/Directive-Shopping-Regelung (§ 50d Abs. 3 EStG)
• Betriebsaufspaltungen und gewerblich geprägte GmbH & Co. KGs im Internationalen Steuerrecht
REFERENTEN
- Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Außensteuergesetz
- Korrektur der Einkünfte nach § 1 AStG
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- Wegzugsbesteuerung
- Hinzurechnungsbesteuerung
- Doppelbesteuerungsabkommen (OECD-Musterabkommen)
- Anrechnungsmethode
- Freistellungsmethode
- Behandlungen einzelner Einkunftsarten im DBA, insbesondere
- Unternehmensgewinne
- Dividenden
- Lizenzen
- Unselbständige Einkünfte
ZIELGRUPPE
Beratung in das internationale Steuerrecht
- Prof. Dr. Norbert Neu, Dipl. Kfm, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- Dr. Heinrich J. Watermeyer, Rechtsanwalt
SEMINARZIEL
Unsere erfahrenen Referenten erläutern Ihnen die Brennpunkte des Internationalen Steuerrechts aus der täglichen Praxis. Im Vordergrund stehen die aktuellen Schreiben der Finanzverwaltung sowie die neueste Rechtsprechung des BFH und EuGH.
ERGÄNZENDE HINWEISE
Einführung in das internationale Steuerrecht
Beginn Seminar: 14:00 Uhr
Ende Seminar: 18:15 Uhr
Dauer: 1 Tag
Preis: 310,00 € zzgl. MwSt Listenpreis
300,00 € zzgl. MwSt für Newsletterleser von St. Publius
100,00 € zzgl. MwSt für aktive Mandanten
Termine:
- 20.11.2014 Köln
- 21.11.2014 Mannheim
Teilnahmebestätigung: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer Fortbildung gem. § 15 FAO und § 9 FBO über 4 Zeitstunden. |
Hier gibt es Möglichkeiten aus dem Steuerjungel rauszukommen und den richtigen
Weg un finden . Weiter so .
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