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Welche Bank?

Banken unterscheiden sich elementar in ihren geschäftlichen Schwerpunkten und Kundenzielgruppen. So können Banken z.B. Investmentbank, Konsumentenbank, Nationalbank u.v.m. sein. Eine Bank in Europa muss über ein Stammkapital von mindestens 5 Mio Euro verfügen und ist an ein Einlagensicherungssystem angeschlossen. Diese und andere Maßnahmen erhöhen die Sicherheit der Einlagen der Kunden. Das eine größere Bank in Europa insolvenz anmelden muss ist äußerst selten.

Neben den sog. „Vollbanken“ gibt es auch Finanzdienstleister mit einer eingeschränkten Lizenz die mit Geldern Dritter agieren dürfen. Sogenannte Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute dürfen je nach Ausgestaltung auch Finanztransaktionen durchführen aber z.B. kein Kapital ausreichen. Da Firmengründer am Anfang zumeist keine komplexen Bankprodukte benötigen sind nicht nur klassische Banken sondern auch E-Geld-Institute interessant. Diese kleineren Zahlungsinstitute bieten zwar keine Einlagensicherung, sind jedoch bei der Kontoeröffnung wesentlich unbürokratischer. Häufig erfolgt die Kontoverifizierung online mittels einer App oder mit einem Videoanruf.

Klassische Vollbanken erwarten in der Regel den persönlichen Besuch des Firmengründers. Insbesondere bei Auslandsfirmengründungen z.B. in China (Hongkong) kann sich die Vorgabe bei der Filiale persönlich zu erscheinen als größere Hürde erweisen. Vollbanken sind z.B. HSBC, Bank of Valletta, Barclays, Commerzbank. E-Geld-Institute sind z.B. Trustcom Financial, Monese, Wirex.

Finanzinstitute werden generell von Behörden des jeweiligen Landes lizensiert. Z.B. in Deutschland von der BaFin, in UK von der PRA u.s.w. Innerhalb der EU können Banken und Finanzinstitute aus einem Land in jedem anderen Land tätig werden (sog. Passporting). Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Auslegung der Gesetze finden sich daher in FinTec freundlicheren Ländern wie z.B. Litauen mehr FinTecs als z.B. in Deutschland.

Das deutsche Behörden wie die BaFin und FIU eher durch Skandale (Wirecard) und (Ermittlungsausschüsse) auffallen statt durch die Förderung innovativer FinTechs darf nicht weiter verwundern. Grundsätzlich macht es zumindest innerhalb der EU keinen Unterschied wo das Konto eröffnet wird. Ein Konto im Land des Firmensitzes kann sogar u.U. nachteilig sein (Stichwort Pfändung). Die Transaktionsgebühren für Überweisungen innerhalb des SEPA Zahlungsraumes (EU + einige weitere Länder) sind weitestgehend vereinheitlicht. Aufgrund der vergleichbaren Kontonummernstruktur (IBAN) macht es kein Unterschied ob auf ein deutsches Bankkonto (DE12345) oder z.B. maltesisches Konto (MT12345) gezahlt wird.

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This entry was posted on September 22, 2021 by .