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Tag Archives: § 355 AO

Statthaftigkeit des Einspruchs

Gegen Verwaltungsakte der Finanzverwaltung kann innerhalb eines Monats (§ 355 AO) nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch erhoben werden (§ 347 AO). Dies entbindet den Steuerpflichtigen jedoch nicht von der Zahlung des … Continue reading

May 5, 2016 · 1 Comment