Für die Neugründung einer GmbH war bislang ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR erforderlich, das auf dem Konto der Gesellschaft eingezahlt werden musste. (Dies gilt übrigens auch beim Erwerb einer Vorrats-GmbH, auch wenn einige Anbieter suggerieren, das Stammkapital müsse nicht auf dem Konto eingezahlt sein. Hier besteht ein Risiko für den Neugeschäftsführer!)
Dank der St.Publius GmbH Lösung benötigen Sie nun keine 25.000 Euro mehr, um Ihr Unternehmen „GmbH“ nennen zu können.
Die St.Publius GmbH Lösung ist eine Sonderform einer Kapitalgesellschaft nach englischem Recht. Es handelt sich um eine „Private Company Limited by Guarantee“. Im Gegensatz zur herkömmlichen Limited („Private Company Limited by Shares“) garantieren die Mitglieder, für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zu einem Höchstbetrag aufzukommen, der auf ein Pfund Sterling (ca. 1,30 EUR) begrenzt werden kann
Vor allem aber muss eine solche „Private Company Limited by Guarantee“ keinen Rechtsformzusatz wie „Limited“ im Firmennamen tragen. Andererseits kann der Firmenname ohne Weiteres die Buchstabenkombination „GmbH“ enthalten. So ist es möglich, eine solche Gesellschaft etwa unter dem Namen „Maler Meier GmbH“ zu gründen.
Infolge der Niederlassungsfreiheit in der EU (EuGH-Urteil „Überseering“ von 2002) kann die VolksGmbH eine selbständige Zweigniederlassung in Deutschland errichten. Diese muss gemäß § 13e HGB im Handelsregister eingetragen werden.
Lassen Sie sich jetzt von einem St. Publius Kundenberater über die St.Publius GmbH Lösung ohne 25.000.- € Stammkapital unverbindlich beraten.
wenn das denn so ist, werde ich es und meine Kollegen machen
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