Die EU bietet eine unbürokratische Lösung für Nicht-EU Personen um in Europa eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu erhalten: Die Blaue Karte.
Die Blaue Karte ist ein Aufenthaltstitel, also ein Nachweis(-dokument) über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blaue Karte ist also für Angehörige von Nicht EU-Staaten gedacht. Für Mitglieder von EU-Staaten gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts.
Die EU-Richtlinie zur Blauen Karte wurde in Deutschland am 1. August 2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Kernvorschrift ist § 19a Aufenthaltsgesetz – Blaue Karte EU.
Auch für Deutsche die mit einer Nicht-EU Person liiert sind ist das Thema sehr interessant. Die Blaue Karte ist eine attraktive Alternative zur Hochzeit. Viele heiratswillige Deutsche die z.B. mit Nicht-EU Personen in Deutschland leben wollten waren vor Einführung der Blauen Karte auf eine Hochzeit angewiesen. Dies entfällt nun vollständig.
Falls Sie mehr Informationen wünschen vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit einem St. Publius Berater.