GmbH Gesellschafter Geschäftsführer deren Firma wirtschaftlich angeschlagen ist befinden sich ein einer schwierigen Situation. Wenn das Unternehmen weitergeführt wird besteht die Gefahr der Insolvenzverschleppung, wenn es vorzeitig geschlossen wird werden Chancen vertan. Das deutsche Insolvenzrecht ist sehr streng bei der Umsetzung des Insolvenztatbestandes. Andere Länder wie z.B. Großbritannien sind deutlich liberaler und überlassen es den Unternehmern wann die Firma zu schließen ist.
Daher empfiehlt St. Publius Unternehmern die Verlagerung der deutschen GmbH nach England. Binnen weniger Wochen wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und deutsche Gesetzgebung ist nicht mehr relevant. Die Firma kann in Großbritannien regulär weiterarbeiten – übrigens natürlich unter Beibehaltung der vorhandenen Mitarbeiter in Deutschland.
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