Das deutsche Finanzamt reagiert sehr empfindlich auf Basisgesellschaften, im Volksmund „Briefkastenfirmen“ genannt. Auch der Bundesfinanzhof ist in dieser Frage klar positioniert: Es geht von einem Rechtsmissbrauch aus wenn „ für die Zwischenschaltung von Basisunternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland wirtschaftliche oder beachtliche außersteuerliche Gründe fehlen – z. B. keine eigenen Büroräume, Telefon- und Faxnummern sowie kein eigenes Personal unterhalten wird.
Hier lassen Sie nun viele Firmengründer im Stich, weil sie eine solche von Ihnen benötigte Struktur nicht vorhalten können oder wollen. Der Ärger mit dem deutschen Finanzamt ist somit nur eine Frage der Zeit. In schweren Fällen (ab 100.000 €) ist die Verjährungsfrist strafrechtlich bei 10 Jahren, steuerrechtlich bei 13 Jahren. Warum wollen Sie sich über ein Jahrzehnt der Möglichkeit aussetzen erwischt und verurteilt zu werden?
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