Viele Länder stellen fest das Apple zwar für Millarden Euro in ihrem Land Produkte verkauft jedoch keinerlei Steuern zahlt. So manch Politiker vermutet das die Steuerabteilung von Apple innovativer ist als die Produktentwicklung.
Sicherlich hat ein Finanzvorstand gegenüber den Gesellschaftern und Mitarbeitern die Pflicht die Einnahmen eines Unternehmens möglichst effizient zu verwalten. Hierzu gehört auch eine gesetzeskonforme Ausgestaltung aller Möglichkeiten. Internationale Konzerne haben naturgemäß größere Gestaltungsspielräume als lokal verankerte Unternehmer.
Zwischen dem einen Extrem – legal 0% Steuern zu zahlen – und dem anderen Extrem mehr als 50% Steuern zu zahlen wie dies in vielen Ländern der Fall ist (z.B. auch Deutschland) liegt ein gesundes Mittelmaß. So kann und sollten Unternehmer überdenken ob sie ihr Geschäft internationalisieren. Dank internationaler Expansion lassen sich Vorteile einzelner Länder legal nutzen. Ob dies günstige Lohnkosten, innovationsfördernde Strukturen oder auch steuerliche Vorteile sind.
St. Publius berät Einzelunternehmer wie auch mittelständische Betriebe bei der Gründung und Verwaltung von Gesellschaften in Großbritannien, Malta und Hongkong. Mit eigenen Büros und Mitarbeitern in diesen Ländern vertreten wir Ihre Interessen vor Ort und erledigen alle notwendigen Verwaltungsaufgaben. Dies includiert die Buchhaltung, Jahresabschlüsse und allgemeine Verwaltungsaufgaben.
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