In der Firmenkommunikation von St. Publius wird häufig die Bezeichnung “Mandant” verwendet. Ist dies richtig? Oder müsste es “Kunde” heißen?
Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, den ein Mandant seiner Kanzlei erteilt. Mandate sind „imperativ“: Der Mandatar (Auftragnehmer, also St. Publius) ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden. Das Mandat ist ein Auftrag zu sogenannten „Diensten höherer Art“, also zu einem Komplex von Dienstleistungen, die vom Mandatar selbständig geplant und abgewägt werden müssen und deren Sinnhaftigkeit oder Aussichtsreichtum der Mandant im Allgemeinen nicht beurteilen kann; der Mandatar ist in der konkreten Ausführung seines Auftrages daher weitgehend frei.
Bevor St. Publius als Mandatar für Mandanten tätig wird werden jedoch alle Vorgänge und Pläne intensiv besprochen. Insbesondere bei Treuhandlösungen müssen neben rechtlichen auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.