Die maltesische Abteilung für Mehrwertsteuern erließ neue Richtlinien für die umsatzsteuerliche Behandlung von kurzfristigen Yacht chartern. Die Richtlinien gelten sowohl für Vergnügungs- und kommerzielle Yachten, die zur Freizeitgestaltung für einen Zeitraum von nicht mehr als 90 Tagen genutzt werden. Der Ort der Besteuerung ist der Ort, wo das Boot dem Kunden tatsächlich zur Verfügung gestellt wird, in diesem Falle muss es Malta sein.
Die neuen Leitlinien stellen den geschätzten prozentualen Anteil der Charta, basierend auf der Zeit, die das Schiff in den Hoheitsgewässern der EU verwendet wird, dar. Lassen Sie sich jetzt vom St. Publius Team beraten und sparen Sie Steuern beim Erwerb einer Segelyacht.