Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (§ 40 AO).
Mit anderen Worten ist es dem Staat egal ob die Quellen seines Steueraufkommens aus legalen oder illegalen Quellen stammen. Hauptsache die Kasse klingelt. Was wie ein Gesetz aus dem Mittelalter klingt ist aktuelle Rechtsprechung der Abgabenordnung. Während der Staat sich solche Handlungsweisen aneignen kann sind Unternehmer beraten diesem Beispiel nicht zu folgen.
Das der Staat sich im steuerlichen Bereich nicht an gute Sitten oder auch seine eigenen Gesetze hält ist unter Spezialisten längst bestätigt. Umso genauer schaut der Staat auf seine Steuerzahler. Guter Rat ist hierbei wichtig. Lassen Sie sich von St. Publius beraten und vermeiden Sie Steuerfallen.