Steuern sind Geldleistungen die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen (§ 3 AO). Wer bisher geglaubt hat für die von ihm gezahlten Steuern stünden ihm gesetzlich z.B. bessere Straßen, mehr Kindergärten etc. zu muss sich leider enttäuschen lassen. Der Gesetzgeber informiert ausdrücklich darüber, das es keine einklagbaren Gegenleistungen für das gezahlte Geld gibt.
Während man im Mittelalter sich durch die Zahlung des Zehnten noch eines guten Platzes im Jenseits gewiss sein konnte bleibt dem treuen Bürger der Moderne lediglich die Hoffnung das die eingezogenen Mittel sinnvoll verwendet werden. Das dies nicht immer der Fall ist beweißt regelmäßig der Bund der Steuerzahler.
Wer seine Einnahmen lieber aktiv verwalten möchte statt pauschal ca. 50% seines Einkommens für ungewisse Zwecke in unklare Kanäle versickern zu lassen sollte sich professionell beraten lassen.