St. Publius Corporate Services

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Veruntreuung in DE

Immer wieder berichten uns Mandanten das der deutsche Rechtsstaat nicht mehr in der Lage ist komplexe Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Welchem Unternehmer kann man es daher verübeln wenn geschäftliche Aktivitäten ins Ausland verlagert werden?!

Das jüngste Beispiel aus unserer Mandantschaft ist die Firma pro domo GmbH. Die Immobilienverwaltungsgesellschaft wurde von dem Geschäftsführer Egon Hausmann um sage und schreibe 700.000.- € (in Worten: siebenhunderttausend Euro) betrogen. Man sollte meinen das Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft aktiv werden. Fehlanzeige! Das Unternehmen konnte sich angesichts des massiven Betrugs finanziell nicht mehr halten und musste Insolvenz anmelden. Ein letzter Brief der Gesellschafter verdeutlicht die Situation:

 

Sehr geehrte Frau M. (Mitarbeiterin des Amtsgerichts Köln),

ja, es gibt die pro domo GmbH – noch – ! Allerdings fühlen wir uns vom deutschen Rechtsstaat im Stich gelassen. Der ehemalige Geschäftsführer der pro domo GmbH, Herr Egon Hausmann hat dem Unternehmen von 2014 – 2015 fast 700.000 € gestohlen. Trotz massiver Bemühungen das Interesse deutscher Behörden zu wecken scheinen die Beamten komplexen Betrugsfällen aufgrund von Arbeitsüberlastung aus dem Wege zu gehen zu wollen.

Weder Staatsanwaltschaft, noch Steuerbehörden noch Gerichte scheinen sich für Veruntreuung 6-stelliger Summen bei der pro domo GmbH in Form von Gold-, USD- und Immobilienverschiebungen zu interessieren. Das die Kinder der aktuellen Geschäftsleitung Schußwaffengewalt angedroht wird und die Polizeibehörden ebenso hilflos diesem Treiben zuschauen passt gut ins Gesamtbild völlig überlasteter Behörden in Köln und Bonn.

Leider scheint es so das der deutsche Rechtsstaat gegen Menschen die skrupellos und clever genug sind keine Handhabung mehr hat. Dies ist zutiefst enttäuschend!

Die pro domo GmbH verfügt nicht über die finanziellen Möglichkeiten die gestohlenen Gelder juristisch einzufordern da alleine die Gerichtskosten hohe 5-stellige Beträge verursachen würden. Die pro domo GmbH ist somit insolvent.

Es bleibt zu hoffen das das Amtsgericht Köln zumindest einen engagierten Insolvenzverwalter bestellt der bemüht ist die veruntreuten Gelder aufzutreiben. Die 700.000.- € sind übrigens letztendlich Anlagegelder vieler deutscher Kleinanleger. Diese können ebenso wie wir auch nur das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat verlieren wenn Betrügern nicht das Handwerk gelegt wird.

Mit freundlichen Grüßen  

Gesellschafter der pro domo GmbH

 

Das Team von St. Publius Corporate Services Ltd. betreut regelmäßig Unternehmer die seitens Geschäftspartner, Ehepartner oder sonstiger “Partner” betrogen wurden. Sollten Sie Interesse an “Asset Protection Strategien” haben freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme und beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Firmengruendung

3 comments on “Veruntreuung in DE

  1. B.Freudinger
    August 15, 2017

    Soviel ich weiß kann in Deutschland auch eine Firma, die hier korrekt angemeldet ist und Steuern zahlt, Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, wenn sie nicht in der Lage ist die Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Allerdings müssen, wie üblich, gewisse Erfolgsaussichten gegeben sein.

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  2. W. Earp
    June 23, 2017

    das geht hier doch schon viel länger: Ich hatte 1988 ein gut gehendes Immobilienvermittlungsunternehmen, Kapitaldarlehensvermittlung, Versicherungsvermittlung für die Kapitaldarlehen. Ein Geschäftspartner der mit 25% an meiner Firma beteiligt wurde, machte sich nach einigen Monaten mit einem weiteren Geschäftspartner selbstständig nachdem er gesehen hatte wie alles läuft und wer mit mir arbeitet.Sie haben bei mir aus dem Büro sämtliche Akten und anstehende Abschlüsse entwendet, schlicht gestohlen. Die Strafanzeigen blieben folgenlos, weil der Staatsanwalt meine Anzeigen in einer unteren Schublade verschwinden ließ, Studienkollege des Rechtsanwalts meines ehem. Geschäftspartners. Immer wenn ich nachfragte hieß es, es wird ermittelt. Nach 5 Jahren war alles verjährt, ein Gerichtsgutachter hat die Strafanzeigen beim Staatsanwalt in den Schubladen sichergestellt. Mit wurden mehrere Millionen DEM gestohlen, nichts ist passiert

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  3. Gerhard Krieg
    June 23, 2017

    Es ist noch viel schlimmer als geschildert, wenn der BGH und das BVerfG sich mit rechtlichen Auswegen durch Nichtannahme ohne Begründung sich der subjektiven Wahrheit in Verfahren entziehen um dem § 183 Abs. 1-4 GVG zu entgehen, gibt es keinen Demokratischen Rechtsstaat mehr. Durch Nichtannahme einer solchen Beschwerde ist die Steuerhinterziehung in Europa nicht mehr strafbar, Az. 2 BvR 2156/09 vom 26.Oktober 2009 sowie EGMR Az. 17132/10 vom 12. Juli 2013.
    Kanzleramt und Bundesfinanzminister wussten von den vorsätzlichen Strafvereitelungen im Amt in NDS und NRW, hier insbesondere gegen die AO. Um Uneidliche Falschaussagen und Falsche Anschuldigungen der Justizbehörden in Verden und Erfurt mit Millionenschaden zu vertuschen, durften Straftäter straffrei Betrug, Lizenzverbrechen, Urkundenfälschungen sowie Technologieverrat begehen. Der Gesamtschaden dürfte sich seit 1997 im mittleren dreistelligen Millionenwert bewegen.

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This entry was posted on June 22, 2017 by and tagged , , , .
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